Die durch den Mieterverband lancierte Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» fordert, dass:
- der Bund dafür sorgt, dass gesamtschweizerisch mindestens 10% der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind,
- die Gemeinden und Kantone ein Vorkaufsrecht für Grundstücke erhalten, die sich für den gemeinnützigen Wohnungsbau eignen,
- Vermieter, welche ihr Haus mit Unterstützung von Subventionen energetisch sanieren, keine Mieterhöhungen vornehmen dürfen.
Die Initiative wurde zu einer Zeit lanciert, in der eine Verknappung des Leerwohnungsstandes herrschte. Heute hat sich dieser Trend mit dem Bau von zahlreichen Wohnungen umgekehrt und wir kennen einen Leerwohnungsstand von mehr als 1,6%. Würde das Schweizer Volk am 9. Februar der Initiative zustimmen, würde dies den Aufbau einer grossen Bürokratie bedeuten, da ein grosses Kontrolldispositiv aufgebaut werden müsste.
Der Prozess der Baubewilligungen würde nochmals verlangsamt und komplizierter, was wiederum den Bau von neuen Wohnungen verzögert.
Ein in der Verfassung vorgeschriebener Satz von 10% ist zudem sehr einschränkend und führt dazu, dass Bund und Kantone diese Vorgaben auf
Städte und Regionen verteilen müssten, unabhängig von der jeweiligen Konjunkturlage. Es drohen somit Vorgaben, die dem effektiven Bedarf widersprechen. Gesetzlich festgelegte Quotenvorgaben und Vorkaufsrechte widersprechen zudem der Schweizer Wirtschaftsordnung fundamental und wären ein erster Schritt zur Verstaatlichung des Wohnungsmarktes.
Das Parlament hat zudem beschlossen, dass bei einer Ablehnung der Initiative 250 Millionen Franken während 10 Jahren zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Diese Massnahme würde es erlauben, den aktuellen Anteil von 4% des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu erhalten.
Die Arbeitgeberkammer empfiehlt diese Initiative klar zur Ablehnung.