Die Initiative verlangt
- dass Kapitaleinkommen, die einen bestimmten gesetzlich festgelegten Betrag überschreiten, anderthalbfach höher besteuert werden als Arbeitseinkommen.
- dass die Mehreinnahmen zur Senkung der Besteuerung vontiefen und mittleren Einkommen oder zur Finanzierung von höheren Sozialleistungen verwendet werden.
Es ist besonders hervorzuheben, dass der Text dieser Initiative nicht nur die reichsten 1% der Schweizer Bevölkerung betreffen würde, sondern auch die Mittelschicht, einschliesslich Start-ups, Immobilienbesitzer oder Landwirtschaftsbetriebe.
Diese Initiative ist schädlich
- weil sie sich negativ auf die Übergabe von Familienunternehmen an die Nachfolgegeneration auswirken würde. Die Steuererhöhung würde das Unternehmen nämlich seines Kapitals berauben, so dass es nicht mehr investieren und innovieren könnte und die Nachfolgegeneration müsste sich verschulden.
- weil sie eine Steuer im Umfang von 150 % vorsieht, die nicht mit den Grundprinzipien der Verfassung vereinbar ist. Diese sieht im Grundsatz vor, dass die Besteuerung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigen muss. Der Zusatz von fiktiven Erträgen bei der Besteuerung ist ein Verstoss gegen diesen Grundsatz. Bei einer Annahme der Initiative würden nämlich Kapitaleinkommen und Löhne nicht mehr gleich besteuert und die Steuerbelastung würde steigen.
- weil sie den Standort Schweiz schwächen würde. Wenn Kapital unverhältnismässig hoch besteuert wird, sinkt dessen Verfügbarkeit, was sich insgesamt negativ auf Investitionen, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und unternehmerische Tätigkeiten auswirkt.
- weil das Vermögen bereits besteuert wird. In der Schweiz ist die Besteuerung bereits heute progressiv ausgestaltet und die reichsten 1% der Steuerpflichtigen zahlen 40% der direkten Bundessteuer. Die Schweiz ist ausserdem eines der wenigen OECD-Länder, die eine Vermögenssteuer erheben.
Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, diese Initiative abzulehnen.