Volksinitiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit

Im Frühjahr 2020, während der Covid-19-Pandemie, reagierte der Bundesrat mit Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Im Jahr 2021 war die Impfung ein zentrales Element der Pandemiestrategie und fast 70% der Schweizerinnen und Schweizer liessen sich impfen, während andere sich vehement dagegen wehrten. Vor diesem Hintergrund entstand diese Initiative, die sicherstellen will, dass jede Person in der Schweiz frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht, ohne bei einer Ablehnung soziale oder berufliche Nachteile zu erleiden.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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Der Initiativtext enthält jedoch keine ausdrückliche Erwähnung von Impfungen. Er verlangt ganz allgemein, dass jeder staatliche Eingriff in die physische oder psychische Integrität einer Person deren Zustimmung erfordert. Die Initiative tangiert damit insbesondere das legitime Gewaltmonopol des Staates (Polizei, Strafverfolgung, Strafvollzug, Armee, Ausländer und Asylbereich usw.). Wenn die Initiative angenommen würde, könnte die Polizei beispielsweise keine Verdächtigen mehr ohne deren Zustimmung festnehmen. Der Staat könnte auch ausländische Straftäter und abgelehnte Asylsuchende nicht mehr in ihr Land zurückführen, es sei denn, diese Personen stimmen dem zu. Somit geht die Initiative weit über das Impfen hinaus.

Zu beachten ist, dass in der Bundesverfassung das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf physische und psychische Integrität und Bewegungsfreiheit, verankert ist. Grundsätzlich erfordert jeder Eingriff des Staates in dieses Recht die Zustimmung der betroffenen Person. Der Staat kann dieses Recht jedoch unter bestimmten Umständen einschränken, beispielsweise im Rahmen von polizeilichen Massnahmen, der Strafverfolgung oder des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Dies geschieht unter der Voraussetzung einer gesetzlichen Grundlage, dass diese Massnahme im öffentlichen Interesse liegt oder die Grundrechte anderer Personen bedroht sind, und dass die auferlegten Einschränkungen verhältnismässig sind. Es ist wichtig anzufügen, dass bereits heute in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden kann.

  • Die Vorlage hat keinen direkten Bezug zur Wirtschaft. Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer sind nicht darauf eingetreten.