Das COVID-19-Gesetz soll die Hilfsmassnahmen im Rahmen der Corona-Hilfen verlängern. Das Gesetz wurde im Anschluss an die bundesrätlichen Sofortmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Unterstützung derer, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden, verabschiedet.
Dagegen wurde nun das Referendum ergriffen. Laut den Initiatoren sei das COVID-19-Gesetz überstürzt und ohne Einbeziehung des Souveräns erarbeitet worden. Obschon sie einige positive Aspekte anerkennen, überwiegen ihrer Meinung nach die Nachteile, beispielsweise die Hilfsleistungen an die Medien.
Bundesrat und Parlament erwidern, das Gesetz sei im Rahmen der demokratischen Regeln verabschiedet worden. Zudem sei es unerlässlich, um den Betroffenen der Pandemie zu helfen. Dadurch, dass die Massnahmen so lange wie nötig in Anspruch genommen werden könnten, würden Arbeitsplätze gesichert und Insolvenzen verhindert.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Ablehnung des Gesetzes – also die Annahme des Referendums – den Bundesrat nicht daran hindert würde, auf Grundlage des Epidemiengesetzes weitere Eindämmungsmassnahmen zu verfügen, beispielsweise die Schliessung von Geschäften und Restaurants, oder ein Demonstrationsverbot, und auch nicht, weiterhin Impfstoffe zu erwerben und zu verteilen.
Das COVID-19-Gesetz hat durch die geltenden Unterstützungsmassnahmen einen direkten Bezug zur Wirtschaft. Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben deshalb grossmehrheitlich beschlossen, das Referendum nicht zu unterstützen.