Nein zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen»; Ja zum indirekten Gegenvorschlag

Die von der Mitte Partei lancierte Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen » verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der bligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Sie will den Bundesrat und die Kantone dazu verpflichten, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen. Sollte er Kostenanstieg pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als einen Fünftel über der nominalen Lohnentwicklung liegen, müsste der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen kostensenkende Massnahmen ergreifen, um ab dem Folgejahr eine Wirkung zu erzielen. Die Initiative soll somit dazu beitragen, dass sich die Kosten der OKP im Einklang mit der Volkswirtschaft und den Durchschnittslöhnen entwickeln und die Prämien finanziell tragbar bleiben.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat das mit der Initiative angestrebte Ziel, den Kostenanstieg in der OKP und die Belastung der Prämienzahlerinnen und -zahler zu bremsen. Die Koppelung an die Lohnentwicklung geht jedoch zu weit, da Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung, der technische und medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Wirtschaftswachstum nicht berücksichtigt werden. Je nach Ausgestaltung der Umsetzung besteht die Gefahr, dass entsprechende Vorgaben für die Ausgaben zu einer Rationierung von Leistungen führen.

Der indirekte Gegenvorschlag

Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, diese Initiative abzulehnen und schlägt dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag vor, Zielvorgaben für das maximale Kostenwachstum in der OKP zu definieren. Jedes Jahr sollten der Bund und die Kantone demnach eine Zielvorgabe für das maximale Kostenwachstum in den verschiedenen Bereichen der OKP festlegen. Zu diesem Zweck beziehen sie die für die Gesundheitspolitik
verantwortlichen Akteure ein. Bei einer Überschreitung der Ziele wären die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu bestimmen, ob Korrekturmassnahmen erforderlich sind. Solche Massnahmen könnten insbesondere die Anpassung der Tarife oder die Zulassung von Leistungserbringern betreffen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates geht auf das Anliegen der Initiative ein und zeigt auch auf, wie und mit welchen Massnahmen die Ziele erreicht werden können, ohne dass medizinisch notwendige Leistungen rationiert werden. Die Arbeitgeberkammer ist der Auffassung, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht von der Konjunktur abhängen darf. Eine gute Gesundheitsversorgung basiert darauf, zum richtigen Zeitpunkt auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen einzugehen – und nicht auf einer strikten Quote, die anhand des Wirtschaftswachstums des Vorjahres berechnet wird. Neben den Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten hätte die Initiative auch Auswirkungen auf das medizinische Personal. Die Kostenbremse würde den Druck auf die Personalressourcen erhöhen und der Pflegeinitiative zuwiderlaufen, die 2021 vom Volk angenommen wurde. Die Notwendigkeit von Einsparungen würde den Mangel an qualifiziertem Personal weiter verschärfen. Zudem ist der Titel der Initiative irreführend. Die Initiative schlägt keine Massnahmen bei den Kosten vor, sondern bei deren Deckung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Es geht nicht darum, dass OKP-Versicherte weniger Prämien (die im Vorjahr festgelegt wurden) bezahlen, sondern darum, dass sie im Folgejahr weniger zurückerstattet bekommen, wenn die Wirtschaftslage im Vorjahr schlecht war …

  • Die Arbeitgeberkammer empfiehlt einstimmig, die Kostenbremse abzulehnen und somit den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.