Nein zur Initiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien»; Ja zum Gegenvorschlag

Die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien » fordert, dass keine Versicherten mehr als 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden müssen. Um dies zu erreichen, sieht sie vor, dass Bund und Kantone einen höheren Beitrag zu Prämienverbilligungen leisten. Der Bund soll zwei Drittel der Ausgaben übernehmen, die Kantone den Rest der Ausgaben, was mehrere Milliarden Franken pro Jahr ausmacht.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Der Bundesrat lehnt diese kostspielige Initiative ab. Die Initiative verlangt vom Bund, dass er sich überwiegend an den Prämienverbilligungen beteiligt, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheidungen beeinflusst werden, beispielsweise im Bereich der Spitalplanung. Zudem berücksichtigt die Initiative nur die Finanzierung der Prämien, ohne Anreize zu schaffen, den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen oder die Leistungsnachfrage zu senken.

Der indirekte Gegenvorschlag

Der Bundesrat anerkennt jedoch das Problem der Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien. Aus diesem Grund hat er beschlossen, der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Wie es der Bund bereits heute tut, sollen die Kantone ihren Beitrag zur Prämienverbilligung
automatisch anpassen, wenn die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung steigen. Der Gegenvorschlag würde die Kantone dazu verpflichten, einen Mindestanteil an dieser Verbilligung zu übernehmen. Die Kosten für die Kantone würden um mindestens 360 Millionen Franken steigen, während sich für den Bund nichts ändern würde.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates soll die finanzielle Belastung des Haushaltsbudgets durch die Prämien wirksamer und nachhaltiger beeinflussen. Zudem bietet er den Kantonen einen Anreiz, die Kosten einzudämmen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) belaufen sich die durch den Gegenvorschlag verursachten zusätzlichen Kosten für die Kantone bis zum Jahr 2024 auf rund 600 Millionen Franken.
Bei Annahme der Initiative würden sich die zusätzlichen Kosten für die Kantone auf 1,1 Milliarden Franken erhöhen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, sofern die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum zustande kommt.

  • Die Arbeitgeberkammer empfiehlt einstimmig, die Prämien-Entlastungsinitiative abzulehnen und somit den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.