Nein zur Initiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24»; Ja zum Gegenvorschlag

Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung, um eine öffentliche Spitalnotaufnahme rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche im Süden, im Zentrum des Kantons und in seinem deutschsprachigen Teil sicherzustellen. Der Grosse Rat und der Staatsrat, die insbesondere von den Verbänden der Gesundheitsfachleute unterstützt werden, lehnen diese Initiative ab. Stattdessen schlagen sie einen Gegenentwurf vor, der darauf abzielt, das Notfallversorgungssystem zu verbessern und ein hohes Mass an Qualität und Sicherheit für alle zu gewährleisten.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Die in der Initiative vorgeschlagene Massnahme

Die Initiative fordert, dass die Entscheidungen, welche zur Umwandlung der Notfallstationen in Riaz und Tafers in medizinische Bereitschaftsdienste geführt haben, rückgängig gemacht werden. Zusätzlich soll in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden, dass eine rund um die Uhr zugängliche Spitalnotaufnahme im Süden, im Zentrum und im deutschsprachigen Teil des Kantons gewährleistet wird. Des Weiteren verlangt die Initiative, dass der Staat die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten nutzt, um diese Notaufnahmen sicherzustellen. Darüber wird dem Staat auferlegt, diesen bürgernahen Dienst angemessen zu finanzieren. Denn ein Spital ist kein Unternehmen, sondern ein öffentlicher Dienstleister, den der Staat zu unterstützen hat, um die Sicherheit der gesamten Bevölkerung zu gewährleisten, unabhängig davon, ob sie französischoder deutschsprachig ist oder aus den Randregionen des Kantons stammt.

Die im Gegenentwurf vorgeschlagenen Massnahmen

Die Massnahmen des Gegenvorschlags wurden mit Gesundheitsexperten sowie Grossrätinnen und Grossräten aus verschiedenen Regionen und politischen Lagern erarbeitet. Ihre Ziele sind ein schneller Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Gewährleistung von Sicherheit sowie die Bereitstellung einer angemessenen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Dies gilt sowohl für «lebensbedrohliche » Notfälle (eine Situation, in der das Leben der betroffenen Person in Gefahr ist, da keine schnelle und angemessene Versorgung gewährleistet ist) als auch für «nicht lebensbedrohliche» Notfälle (eine Situation, in der das Leben der betroffenen Person nicht in Gefahr ist, sie aber trotzdem dringend eine Versorgung benötigt).

Der Gegenentwurf schlägt angepasste, abgestimmte und umsetzbare Massnahmen vor, im Gegensatz zur Initiative, deren Umsetzung nicht realisierbar ist und gar das Gesundheitssystem auf kantonaler Ebene gefährden würde. Dies aus mehreren Gründen:

  • Medizinisches und Pflegepersonal ist für die bestehenden Strukturen schwer zu rekrutieren. Daher ist die Initiative kontraproduktiv und gewährleistet nicht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
  • Im Gegensatz dazu stärken die Massnahmen des Gegenvorschlags das Gesundheitssystem als Ganzes und bieten angepasste Lösungen für verschiedene Notsituationen.
  • Die Gesundheitssicherheit hängt nicht davon ab, ob ein Spital in der Nähe ist oder nicht, sondern basiert auf einer gut funktionierenden Notfallversorgungskette, an der mehrere Akteure des Gesundheitswesens beteiligt sind.
  • Die Behörden sind der Auffassung, dass die Initiative zwar Sicherheit suggeriert, ihre Umsetzung jedoch in der Praxis äusserst schwierig ist, da sie eine umfangreiche technische Ausstattung sowie spezialisiertes und verfügbares Personal erfordert.

Abschätzung der finanziellen Folgen

Initiative: Investitionen in Höhe von 37 Millionen Franken für medizinischtechnische Ausrüstung und Immobilieninfrastruktur. Jährliche Kosten für den Staat: 11 bis 13 Millionen Franken, die durch die Eröffnung von regionalen Notfallstationen verursacht werden. Diese Schätzungen basieren auf den vom Initiativkomitee verwendeten Formulierungen sowie auf den Mindestanforderungen an eine Spital-Notfallstation.

Gegenvorschlag: Jährliche Kosten für den Staat: 7,2 Millionen Franken, davon 2,1 Millionen für die einheitliche Gesundheitsnummer,1 Million für lebensbedrohliche Notfälle, einschliesslich der Schaffung eines Systems erfahrener, in den Regionen stationierter Rettungssanitätern und Rettungssanitäterinnen, 2,7 Millionen zur Vermeidung kostspieliger Rettungseinsätze für die Bevölkerung in Randgebieten und 1,4
Millionen für andere Massnahmen.

  • Die Initiative hat zwar keinen direkten Bezug zur Wirtschaft, aber sie hat auf kantonaler Ebene erhebliche finanzielle Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Arbeitgeberkammer einstimmig, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.