Diese Unterstützung umfasst zwei Bereiche:
- Eine Bürgschaft für unerlässliche kurzfristige Investitionen (2024 – 2026) in Höhe von 105 Millionen Franken: Das HFR muss kurzfristige Investitionen tätigen, die insbesondere die Erneuerung der medizinisch-technischen Geräte und den Ersatz des Spitalinformationssystems (wichtiges Informatikinstrument für eine reibungslose Patientenverwaltung) betreffen. Die Bürgschaft des Staates würde auch die Konsolidierung der Gesundheitszentren in Riaz, Tafers und Meyriez/Murten ermöglichen.
- Zinsloses Darlehen von 70 Millionen Franken für den Bau eines neuen Spitalzentrums: Dieser Betrag entspricht nach aktuellen Schätzungen in etwa 10 Prozent der Kosten des eigentlichen Bauprojekts. Die Bevölkerung des Kantons hat einen dringenden Bedarf an diesem neuen Spital. Das derzeitige Gebäude entspricht bald nicht mehr den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Normen (Erdbeben, Decken, etc.) und verursacht sehr hohe Betriebskosten.
Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben insbesondere über die Frage des zinslosen Darlehens von 70 Millionen Franken debattiert, das der Grosse Rat und der Staatsrat gewähren wollen, um die notwendigen Mittel für die Finanzierung der Projektstudienkosten vor dem Bau zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder erachten diesen Betrag als überdimensioniert, zumal die Verwendung dieser Mittel nicht ausführlich genug beschrieben wird.
- Somit empfehlen die Mitglieder der Arbeitgeberkammer mit einer sehr knappen Mehrheit, das Dekret abzulehnen. Diese Empfehlung stellt
kein Votum gegen das HFR und seine zukünftige Entwicklung dar, sondern hinterfragt die Höhe der Planungskosten und fordert eine Klärung der Strategie in Bezug auf die Grösse und die Dienstleistungsangebote des künftigen Kantonsspitals.