Jagdgesetz

Das aktuell geltende Jagdgesetz stammt aus den 1980er Jahren. Der Bundesrat hat eine Änderung dieses Gesetzes vorgestellt, um die Bedürfnisse und Forderungen der Bergkantone zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um den erleichterten Abschuss bestimmter geschützter Tierarten, insbesondere, um den Schaden zu begrenzen, den Tiere wie Wolf, Biber oder Luchs den Wald- und Grundbesitzern verursachen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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Das aktuell geltende Jagdgesetz stammt aus den 1980er Jahren. Der Bundesrat hat eine Änderung dieses Gesetzes vorgestellt, um die Bedürfnisse und Forderungen der Bergkantone zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um den erleichterten Abschuss bestimmter geschützter Tierarten, insbesondere, um den Schaden zu begrenzen, den Tiere wie Wolf, Biber oder Luchs den Wald- und Grundbesitzern verursachen.

 

Die Befürworter meinen, dass der Text klare Regeln für die Regulierung geschützter Tierarten schaffe. Er fördere die Artenvielfalt, dank der Unterstützung des Bundes für die Natur und den Wildtierschutz. Dieses Gesetz führe zu einer besseren Reglementierung beim Umgang mit schadenstiftenden Tierarten.

Die Referendumsführer hingegen betonen, dass die Gesetzesrevision zu einem unausgewogenen Projekt geführt habe, das den Tierschutz gefährde. Ihrer Ansicht nach, sei das Jagdgesetz weitreichend verwässert worden, dass es zu einem Abschussgesetz bestimmter Tierarten mutiert sei.

Da dieses Thema in keinem direkten Zusammenhang mit der Wirtschaft steht, hat die Arbeitgeberkammer beschlossen, sich zu dieser Frage nicht zu äussern.