Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Im Juni 2021 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit dieser Vorlage, die eine Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere im Winter, stärken.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Das neue Gesetz verfolgt mehrere Ziele:

  1. Produktion von 35 TWh erneuerbarer Energie bis 2035 in der Schweiz (durch die Ausweitung von Solar-, Wind-, Biomasse und Geothermieenergie), was eine Versechsfachung der aktuellen Gegebenheiten bedeutet.
  2. Bis 2050 eine Produktion von 45 TWh erneuerbarer Energie in der Schweiz erreichen.
  3. Die Produktion aus Wasserkraft soll bis 2035 von 36.7 TWh auf 38 TWh und bis 2050 auf 39,2 TWh gesteigert werden.
  4. Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Winter um weitere 6 TWh bis 2040.

Die Finanzierung soll über einen Zuschlag von 2,3 Rp/kWh auf das bestehende Netz erfolgen. Die Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird durch verschiedene Massnahmen erreicht, wie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen und Finanzierungsinstrumente für den Bau von Kraftwerken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das neue Gesetz ermöglicht eine Beschleunigung von Wasser-, Solar- und Windkraftprojekten von nationaler Bedeutung. Es garantiert das Recht auf Beteiligung am Projektentwicklungsprozess, ebenso wie das Vetorecht der Gemeinden. Es sieht vor, dass in den Richtplänen der Kantone Gebiete ausgeschieden werden, die sich für den Bau von Kraftwerken zur Erzeugung erneuerbarer Energien eignen, was ein Gleichgewicht zwischen der Stromerzeugung und dem Landschaftsschutz ermöglicht. Schliesslich schafft das Gesetz die Rahmenbedingungen für eine effiziente Netzentwicklung zur sicheren und zuverlässigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Dieses Gesetz bietet mehrere Vorteile:

  • Es ermöglicht eine raschere Ausweitung der erneuerbaren Energien und die Erfüllung der Klimaziele.
  • Es öffnet den Weg für eine Beschleunigung der Verfahren.
  • Es verbessert die Bedingungen für kleine Anlagen.
  • Es sichert die Versorgung und die Unabhängigkeit der Schweiz: Das neue Gesetz ermöglicht den schnellstmöglichen Ausbau einer diversifizierten einheimischen Stromproduktion und verringert die Abhängigkeit von Öl und Gas.
  • Konsumentinnen und Konsumenten, die von der Grundversorgung profitieren, werden vor starken Preisschwankungen für Energie und Strom aus Fremdbezug geschützt.
  • Es klärt Schutz und Nutzen: Das Gesetz gibt genaue Richtlinien vor, wann die Nutzung erneuerbarer Energien und wann der Natur und Landschaftsschutz Vorrang haben und wann eine detaillierte Interessenabwägung notwendig ist.
  • Das Gesetz legt das Ziel fest, den Energieverbrauch bis 2050 um 53% pro Person zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Stromversorger Energieeffizienzmassnahmen einführen, mit denen die Nachfrage gesättigt werden kann.
  • Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben einstimmig beschlossen, diese Vorlage anzunehmen.