Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien
Kinder dürfen kein Grund für prekäre Lebensverhältnisse sein. Mit diesem Ziel sieht Artikel 60 der Verfassung des Kantons Freiburg vor, dass der Staat Familien mit Kleinkindern, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, Ergänzungsleistungen gewährt. Es handelt sich dabei um eine familienpolitische Massnahme zur Unterstützung einkommensschwacher Familien, um diesen den Gang zur Sozialhilfe zu ersparen. Dieses Gesetz bringt Kosten mit sich, die in den ersten fünf Jahren 1% der Gesamtausgaben der letzten Staatsrechnung übersteigen. Es unterliegt daher dem obligatorischen Finanzreferendum.