Gesetz über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden

Die Gemeinden und der Kanton Freiburg haben beschlossen, einen Prozess zur Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden einzuleiten. Das Ziel besteht darin, die Aufteilung der Aufgaben, der Verantwortlichkeiten und der Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden zu klären.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Aufgrund des Umfangs des Projekts hat der Kanton beschlossen, dieses in mehrere Etappen zu unterteilen. Das Volk stimmt am 12. November 2023 über das erste Paket ab, das vier Bereiche umfasst:

  • Familienergänzende Betreuungseinrichtungen: Diese unterliegen seit 2012 der Zuständigkeit der Gemeinden und das neue Gesetz sieht vor, dies beizubehalten. Gleichzeitig bleibt der Kanton weiterhin für die Aufsicht und die Erteilung der Bewilligungen zuständig. Der Freiburger Gemeindeverband wird mit der Verteilung der einbezahlten Beiträge der Arbeitgeber sowie der Sozialabgabe aus der Steuerreform beauftragt. Die Subventionen werden derzeit von den Gemeinden getragen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden ihre Subventionen mindestens um denselben Betrag wie die wegfallende kantonale Subvention erhöhen müssen.
  • Hilfe und Pflege zu Hause: Die Gemeinden sind derzeit für die Erbringung der Leistungen im Bereich der Spitex und der Pflegeheime zuständig. Sie haben sich in Verbänden organisiert und spezialisierte Kompetenzzentren geschaffen, um den Anforderungen gerecht zu werden und hochwertige Gesundheits-, Sozial- und Pflegeleistungen anzubieten. Die Finanzflüsse zwischen Staat, Gemeinden, öffentlichen und privaten Versicherungen sind aktuell unübersichtlich. Daher sieht das neue Gesetz vor, dass die Gemeinden für diesen Bereich zuständig sind.
  • Betagte in Pflegeheimen: Wie im vorangehenden Punkt sind die Gemeinden für die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Spitex, Alters- und Pflegeheime zuständig. Die Pflege und Betreuung von Personen werden derzeit vom Kanton und den Gemeinden mitfinanziert, doch die Finanzflüsse sind unübersichtlich. Um Klarheit zu schaffen, sieht das neue Gesetz vor, dass die Finanzierung der Betreuung von Personen in Pflegeheimen von den Gemeinden verwaltet wird, während die Finanzierung der Pflege in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt.
  • Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien: Derzeit ist der Staat allein für diesen Bereich zuständig. Allerdings erfolgt die Finanzierung heute zu 55% durch die Gemeinden. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Staat Freiburg die vollständige Finanzierung dieses Bereichs übernimmt.

Die vorgeschlagenen Verschiebungen führen zu Mehrbelastungen für den Kanton Freiburg in Höhe von 75 Millionen Franken pro Jahr, gleichzeitig entlasten sie die Gemeinden in gleicher Höhe. Es ist zu beachten, dass unabhängig von dieser Neuordnung der Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton die Belastungen weiter steigen werden, vor allem aufgrund der Alterung der Bevölkerung.
Um diese Auswirkungen zu überwachen, sieht das neue Gesetz vor, die Kostenentwicklung und das finanzielle Gleichgewicht zwischen Staat und Gemeinden alle drei Jahre zu evaluieren.

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer sind auf diese Gesetzesvorlage nicht eingetreten. Das Projekt zur Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft und die KMU, obschon ein reibungsloses Funktionieren der öffentlichen Institutionen wichtig ist.