Das Coronavirus beeinflusst unsere Konsumgewohnheiten stark. Die Schweizer tätigen ihre Besorgungen wie Einkäufe, Bank- und Versicherungsangelegenheiten mittlerweile massiv über das Internet. Die digitalen Plattformen erfordern zur Identifikation allerdings eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Zwar hat jeder Schweizer dies bereits ausprobiert, dennoch gibt es bislang noch keinen gesetzlichen Rahmen, der die Identifikation im Netz regelt. Aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte das BGEID verabschiedet. Die Grünen, die Gewerkschaft im Service Public und die Sozialistische Partei haben gegen dieses Gesetz erfolgreich das Referendum ergriffen. Somit werden wir Anfang März darüber abstimmen.
Das BGEID legt den rechtlichen Rahmen für die Einführung einer elektronischen Identität fest. Als elektronische Identität oder E-ID wird eine Reihe von persönlichen Identifikationsdaten bezeichnet: Name, Vorname, Geburtsdatum und andere Merkmale, die alle staatlich überprüft werden. Die Nutzung der E-ID ist nicht verpflichtend. Der Staat garantiert den Datenschutz und private Unternehmen übernehmen die technische Umsetzung und die Ausstellung der E-ID.
Die E-ID bietet den Vorteil, dass die Bürger beim Einkaufen im Internet oder im Austausch mit dem Staat, beispielsweise bei der Beantragung eines Betreibungsregisterauszugs oder bei zukünftigen online Abstimmungen und Wahlen, künftig nur noch eine Identifizierung benötigen. Diese erfolgt zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Beantragung, so wie bereits jetzt eine Kreditkartenzahlung über die Plattform des Anbieters genehmigt werden muss.
Die Gegner bemängeln hauptsächlich, dass private Unternehmen und nicht der Staat die elektronische Identität ausstellen. Des Weiteren wird angeführt, dass der Zugriff von Privaten in den e-ID-Prozess zu einem Vertrauensverlust der Öffentlichkeit führe.
Bundesrat und Parlament stehen mehrheitlich hinter der Vorlage.
Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben mit knappem Mehr beschlossen, keine Empfehlung abzugeben.