Das Schweizer Bundesrecht sieht keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub vor. Bei der Geburt eines Kindes wird dem Vater im Rahmen der «üblichen freien Tag» in der Regel ein freier Tag gewährt (gemäss Art. 329, Abs. 3, OR).
Die eidgenössische Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist im August 2017 zustande gekommen. Sie verlangte, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und während ihrer Abwesenheit einen Erwerbsersatz (EO) erhalten. Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative abgelehnt. Nationalrat und Ständerat haben jedoch einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der im September 2019 angenommen wurde. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, und das Stimmvolk ist nun aufgerufen, über diese Frage zu entscheiden.
Der indirekte Gegenvorschlag sieht einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vor. Dieser kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes bezogen werden. Laut dem Text soll der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Folglich soll er 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens des Vaters bei der Geburt des Kindes, aber höchstens Fr. 196.– pro Tag, betragen. Die Finanzierung würde durch eine Beitragserhöhung der EO sichergestellt. Die Beiträge würden von 0,45 auf 0,50% Lohnprozente ansteigen, was einer Erhöhung von 50 Rappen pro 1000 Lohnfranken entspricht.
Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub gemäss Gegenvorschlag werden auf 230 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
- der Vaterschaftsurlaub finanziell tragbar und für KMU einfach umzusetzen sei;
- der Vaterschaftsurlaub den gesellschaftlichen Wandel und insbesondere den Willen der Väter berücksichtige, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern;
- der Mindesturlaub für alle Väter gleich wäre.
Die Gegner sind hingegen der Auffassung, der Gegenvorschlag sei zu teuer für die KMU. Sie argumentieren zudem:
- dass die fortwährende Belastung der Löhne aufhören müsse;
- dass es sich dabei um eine missbräuchliche Verwendung der Sozialversicherungen handle;
- dass sich der Staat nicht in private Angelegenheiten einmischen solle.
An der Sitzung der Arbeitgeberkammer wurden sowohl Argumente der Befürworter, als auch der Gegner vertreten. Dabei wurde insbesondere auf die finanzielle Belastung der Freiburger KMU hingewiesen und darauf hingewiesen, dass die Löhne nicht zusätzlich zu belasten sind. Im Gegenzug wurde vor allem argumentiert, dass der indirekte Gegenvorschlag ein tragbarer Kompromiss darstellt und den gesellschaftlichen Änderungen Rechnung trage.
Nach eingehender Diskussion haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer mit einer kleinen Mehrheit für eine Unterstützung des Gegenvorschlags gestimmt.