Die Anwendung dieser zusätzlichen Steuer ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die einen Umsatz von mindestes 750 Millionen Euro erwirtschaften und deren Steuersatz tiefer liegt als der Minimalsteuersatz von 15 Prozent. Das betrifft in der Schweiz rund 2500 Unternehmen oder Niederlassungen von ausländischen Gruppen. Im Kanton Freiburg wären zwischen 30 und 70 Unternehmen betroffen. Für das erste Jahr werden die Einkünfte aus der zusätzlichen Steuer schweizweit auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken veranschlagt. Sollte die Schweiz diese Mindestbesteuerung nicht einführen, wären andere Staaten berechtigt, die Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Minimalsteuersatz von 15 Prozent einzuziehen.
Der Bund erhält 25 Prozent der Einnahmen aus dieser Steuer. Die Kantone erhalten die restlichen 75 Prozent. Dank des Finanzausgleichs werden die zusätzlichen Einkünfte sämtlichen Kantonen zugute kommen. Auf den Kanton Freiburg würden 27 bis 68 Millionen Franken entfallen.
Ein Teil dieser Steuereinnahmen wird dazu dienen, den Wirtschaftsstandort attraktiver zu gestalten. Tatsächlich ist die Schweiz in den vergangenen dreissig Jahren dank einer umsichtigen Steuerpolitik zu ei- nem der am weitesten entwickelten Wirtschaftsstandorte geworden. Es haben sich zahlreiche internationale Unternehmen hier niedergelassen, die Arbeitsplätze anbieten und zu den Steuereinnahmen beitragen. Die Einführung der Steuer könnte die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts schmälern. Der Bund hofft deshalb, diesen negativen Effekt auffangen zu können, indem ein Teil der Einkünfte für die Erhöhung der Attraktivität des Werkplatzes Schweiz eingesetzt wird und so Arbeitsstellen und Steuereinnahmen gesichert werden.
Pro-Argumente
Der Bundesbeschluss erlaubt es, die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz zu behalten und sie nicht ins Ausland ab- fliessen zu lassen. Zudem zielt die Massnahme auf grosse internationale Unternehmensgruppen ab und nimmt die KMU aus. Der Gesetzestext hat den Vorteil, dass er den steuerlichen Föderalismus berücksichtigt und es dank des Finanzausgleichs Kantonen mit schwacher Finanzkapazität ermöglicht, von dieser Gesetzesreform zu profitieren. Letztlich sorgt der Bundesbeschluss dafür, dass der Werk- platz Schweiz auf internationaler Ebene einen stabilen Rahmen erhält, und er bewahrt Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren.
An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer mit grosser Mehrheit beschlossen, den Bundesbeschluss zu unterstützen.