In der Schweiz ist derzeit die Ehe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts nicht zulässig. Diese Paare haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft ein zugehen. Im Jahre 2013 wurde von den Grünliberalen eine parlamentarische Initiative eingereicht. Damit sollten die rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. geöffnet werden.
Da die Ehe in der Schweizer Verfassung nicht als Verbindung von Mann und Frau definiert ist, haben die eidgenössischen Räte im Dezember 2020 eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches verabschiedet, die allen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit der Eheschliessung ermöglicht. Dazu wurde das Referendum ergriffen.
Konkret sieht die Revision des Zivilgesetzbuches vor, dass gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Sie werden also sowohl institutionell als auch rechtlich heterosexuellen Paaren gleichgestellt sein, insbesondere bei Verfahren wie der erleichterten Einbürgerung, der Adoption eines Kindes oder – für verheiratete weibliche Paare – der Inanspruchnahme einer Samenspende.
Eingetragene Partnerschaften können beibehalten oder in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden. Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, diese Initiative abzulehnen. Diese Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Ehe für alle hat keine Auswirkungen auf die Wirtschaft.
Die Arbeitgeberkammer hat daher einstimmig beschlossen, zu dieser Vorlage keine Abstimmungsempfehlung abzugeben.