Mieter können derzeit einen Teil oder das gesamte Mietobjekt untervermieten, oft ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Dieses fehlende Kontrollinstrument kann zu nachteiligen Situationen führen, etwa zu missbräuchlichen Untervermietungen zu einem überhöhten Preis. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Mieter vor jeder Untervermietung eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen und diesen über jede Veränderung, wie etwa eine Mietzinsanpassung, informieren müssen. Vermieter können Untervermietungen von der Dauer von mehr als zwei Jahren verweigern. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Argumente für die Reform
Für Unternehmen mit Immobilienbesitz stellt diese Reform eine Verbesserung dar. Sie klärt die Rechte der Vermieter und ermöglicht eine effektivere Verwaltung der Mietverhältnisse, wodurch Missbrauch vermieden wird. In einem angespannten Mietmarkt ist diese Gesetzesanpassung notwendig, um Transparenz zu gewährleisten.
Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer beschlossen mit grosser Mehrheit, diese Änderung des Obligationenrechts zu unterstützen.