Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Die Anpassung des Obligationenrechts bezüglich der Kündigung von Mietverträgen wegen Eigenbedarfs zielt darauf ab, Eigentümern die Möglichkeit zu geben, ihre Immobilien schneller zu nutzen, ohne durch überlange Fristen eingeschränkt zu werden.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Derzeit ist das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs streng reguliert und erfordert, dass dieser Bedarf als «dringend» eingestuft wird, was die Flexibilität der Eigentümer erheblich einschränkt. Die neue Regelung ersetzt den Begriff «dringender Bedarf» durch «wichtiger und aktueller Bedarf», was eine raschere Kündigung von Mietverhältnissen ermöglicht. Gleichzeitig werden die juristischen Verfahren zur Verkürzung von Mietvertragsverlängerungen vereinfacht, insbesondere in Fällen, in denen der Eigentümer die Immobilie für persönliche oder gewerbliche Zwecke nutzen möchte.

Argumente für die Reform

Diese Revision bringt mehrere Vorteile mit sich. Erstens trägt sie dazu bei, das Privateigentum aufzuwerten und zu schützen, indem sie eine zügige und effizientere Verwaltung von Immobilien ermöglicht. Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Immobilienbesitzer ihre Vermögenswerte optimal nutzen können, ohne durch komplizierte und zeitaufwändige Verfahren behindert zu werden. Diese Änderung unterstützt somit die Flexibilität und Effizienz im Immobilienmanagement.

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer beschlossen mit grosser Mehrheit, diese Änderung des Obligationenrechts zu unterstützen.