Aktuell finanzieren die Krankenkassen vollständig ambulante Behandlungen, während die Kantone mindestens 55 % der Kosten für stationäre Behandlungen tragen. Dies führt dazu, dass Krankenhäuser und Krankenkassen Krankenhausaufenthalte ambulanten Behandlungen vorziehen, obwohl diese oft teurer und medizinisch weniger sinnvoll sind. Die Reform sieht vor, dass die Finanzierung künftig für alle Leistungen, ambulant oder stationär, zwischen den Kantonen und den Krankenkassen fix aufgeteilt wird (73,1% zu Lasten der Krankenkassen und 26,9% zu Lasten der Kantone). Diese neue Kostenaufteilung soll beide Parteien dazu anregen, ambulante Behandlungen zu fördern und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Dies wird nicht nur die Gesundheitskosten senken, sondern auch den Anstieg der Krankenkassenprämien bremsen.
Argumente für die Reform
Diese Reform, die von zahlreichen Wirtschaftsakteuren unterstützt wird, ist ein bedeutender Schritt hin zu einem effizienteren und gerechteren Gesundheitssystem. Sie reduziert die Belastung durch die Prämien und sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung unter den Akteuren des Gesundheitssystems, was auch eine faire Finanzierung der Pflege gewährleistet. Darüber hinaus stabilisiert sie die Finanzierung von Pflegeheimen und häuslicher Pflege, verbessert die Lebensqualität der Patienten und verhindert unnötige Spitalaufenthalte. Gleichzeitig bietet sie den Kantonen neue Möglichkeiten zur Regulierung des Angebots und zur Kostenkontrolle, was ihre Rolle als Verwalter des öffentlichen Gesundheitswesens stärkt. Die einheitliche Finanzierung ist Teil eines langfristigen Bestrebens, die Gesundheitsausgaben zu stabilisieren und gleichzeitig einen gerechten Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen für die gesamte Schweizer Bevölkerung sicherzustellen.
Anlässlich ihrer Sitzung beschlossen die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig, diese Änderung des KVG zu unterstützen.