Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Diese Gesetzesrevision findet im Rahmen der 2011 lancierten Initiative statt, die den Mangel an Fachkräftepersonal beheben möchte. Die Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) hat zum Ziel, die heute bestehenden negativen Auswirkungen der Besteuerung der Erwerbstätigkeit zu beseitigen und dadurch den Erwerbsanreiz insbesondere für Mütter zu erhöhen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Diese Gesetzesrevision findet im Rahmen der 2011 lancierten Initiative statt, die den Mangel an Fachkräftepersonal beheben möchte. Die Initiative forderte eine Anhebung des Qualifikationsniveaus, die Schaffung besserer Bedingungen für ältere Arbeitnehmer, die Förderung von Innovation sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) hat zum Ziel, die heute bestehenden negativen Auswirkungen der Besteuerung der Erwerbstätigkeit zu beseitigen und dadurch den Erwerbsanreiz insbesondere für Mütter zu erhöhen.

Die Gesetzesrevision umfasst zwei Anpassungen:

  1. Eltern sollen die effektiven Kosten für die Drittbetreuung bis zu 25’000 Franken pro Kind und Jahr von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können. Heute liegt dieser Betrag bei 10’100 Franken.
  2. Das Parlament hat ebenfalls den allgemeinen Kinderabzug bei der DBST angehoben, und zwar von 6’500 auf 10’000 Franken.

Diese Revision bringt für die Familien mehrere positive Neuerungen mit sich:

  • Erleichterung der Steuerlast.Die auf den Familien liegende steuerliche Belastung nimmt von Jahr zu Jahr zu. Aus diesem Grund beabsichtigen bestimmte Kantone, nicht nur die Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten anzuheben, sondern auch die pauschalen Kinderabzüge. Die Familien werden durch diese Revision auf Bundesebene entlastet.
  • Bekämpfung des Fachkräftemangels. Wenn es für beide Elternteile finanziell vorteilhaft ist, einem bezahlten Erwerb nachzugehen, erhöht es für Frauen den Anreiz berufstätig zu bleiben. So wird auch der Arbeitsmarkt von dieser Steuerentlastung profitieren.
  • Gewinn für die Mittelklasse. Mit der Revision des Gesetzes profitieren Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 7’500 Franken von der höheren Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten. Diese Berücksichtigung kommt also den Familien zugute, die keine anderen Abzüge nutzen können und derzeit die Betreuungskosten selbst tragen.

Die jährlichen Mindereinnahmen an Steuern werden auf 350 Millionen Franken geschätzt, für den Bund ist dieser Betrag verkraftbar.

Gegen die Gesetzesrevision hat die Sozialdemokratische Partei (SP) das Referendum ergriffen und argumentiert damit, dass die Steuerreform nur Familien mit höheren Einkommen entlastet und nur wenige hiervon profitieren können.

Die Arbeitgeberkammer empfiehlt einstimmig, die Abstimmungsvorlage anzunehmen. Diese Gesetzesänderung wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und helfen den Fachkräftemangel zu mindern.