Abstimmung über den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen

Am 24. November wird das Schweizer Stimmvolk über den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen (AES) abstimmen. Ein Thema, das für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes von grosser Bedeutung ist und von der Arbeitgeberkammer einstimmig unterstützt wird. In der nächsten Ausgabe der «Info Patronale» folgen hierzu noch weitere Erläuterungen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Beitrittsformular für das Freiburger Abstimmungskomitee «JA! zur Sicherung der Zukunft der Nationalstrassen» : Hier


Ja zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen

Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen (STEP) sieht eine Kapazitätserweiterung auf mehreren Abschnitten vor, darunter zwei im Kanton Bern, einer in Sankt Gallen, einer in Schaffhausen, ein Abschnitt zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie ein weiterer zwischen Genf und Nyon. Diese Vorlage basiert auf der Erkenntnis, dass der Bedarf an Mobilität in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die verschiedenen Verkehrsträger intelligent zu verknüpfen, um attraktive und zugleich effiziente Mobilitätsangebote zu schaffen.

Dieser Beschluss verfolgt mehrere Ziele …

Engpässe beseitigen: Dies entlastet die Ortschaften, indem Ausweichverkehr vermieden wird, und erhöht gleichzeitig die Verkehrssicherheit, da Staus das Unfallrisiko erhöhen. Zudem verursachen die heutigen Verkehrsstaus hohe Kosten für die Wirtschaft. Menschen verbringen täglich viele Stunden im Stau. Diese Verkehrsbehinderungen sind teuer, da sich Warenlieferungen verzögern und Berufstätige im Stau stehen, anstatt produktiv arbeiten zu können.

Finanzierung durch die Strassenbenutzerinnen und-benutzer sicherstellen: Die Projekte zum Ausbau der Nationalstrassen werden durch Steuern und Abgaben wie den Treibstoffzuschlag oder die Autobahnvignette finanziert, die bereits von den Strassenbenutzerinnen und-benutzern bezahlt werden. Die Realisierung dieser Projekte führt also nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahlenden.

Keine Konkurrenz zum Ausbau des Schienenverkehrs: Nur eine Verknüpfung aller Verkehrsträger gewährleistet die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern. Eine einseitige Konzentration auf einen einzigen Verkehrsträger ist weder realistisch noch sinnvoll. Projekte für Strasse und Schiene haben unterschiedliche Finanzierungsquellen: Die Beseitigung von Engpässen auf den Nationalstrassen wird unabhängig vom Schienenverkehr finanziert. Die beiden Finanzierungsinstrumente ergänzen sich.

Förderung der Nationalstrassen als effizientes Mobilitätssystem, das den Verkehr bündelt: Aus der Sicht der Flächennutzung ist das Nationalstrassensystem die effizienteste Verkehrsinfrastruktur, da es die höchste Transportkapazität pro Quadratmeter bietet. Die Nationalstrassen beanspruchen eine relativ kleine Fläche, bündeln aber den Grossteil des Verkehrs. Diese Konzentration des Verkehrs reduziert die Umweltbelastung, indem schädliche Emissionen kontinuierlich gesenkt werden, und entlastet die Ortschaften vom Ausweichverkehr.

Schonung des Kulturlandes: Das Projekt führt zu keinem Verlust von Kulturland. An den Stellen, an denen Abschnitte von Nationalstrassen erneuert werden, muss eine allfällige Inanspruchnahme von Kulturland kompensiert werden.

Anlässlich ihrer Sitzung beschlossen die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig, dieses Projekt zum Ausbau der Nationalstrassen zu unterstützen.