Am 28. April stellte der Bundesrat die zweite Etappe der Lockerung vor, die ab dem 11. Mai umgesetzt wird.
Hierunten finden Sie einen Überblick:
Schutzkonzepte
Der Bundesrat hat entschieden, dass jene erwähnten Betriebe ab dem 27. April 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert werden. Insofern muss in diesem Schutzkonzept dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden sollen.
Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Betriebe können sich dabei abstützen auf die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben des BAG und des SECO.
Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.
Für die Unternehmen, die einen Dachverband verfügen:
>> Wenden Sie sich für das Schutzkonzept an Ihrem Dachverband
Für die Unternehmen ohne Dachverband:
>> Konsultieren Sie das Standard-Schutzkonzept (für die Unternehmen ohne Dachverband)