Personalfragen auf den Punkt gebracht
Einen Mitarbeitenden entlassen, der zwar bei Ihnen krankgeschrieben ist, aber sonst überall arbeiten könnte? Ja, das darf man. Einer Person kündigen, weil sie bei der Anstellung eine Krankheit verschwiegen hat? Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Dieses und vieles mehr steht nicht ausdrücklich im Gesetz, sondern wurde vom Bundesgericht entschieden. Es reicht also nicht, das Arbeitsrecht zu kennen – vielmehr muss auch die Rechtsprechung verfolgt werden.
Am einfachsten geht das, wenn Sie an unserem Business-Café vom 20. März teilnehmen! Zwischen Kaffee und Gipfeli stellen wir Ihnen einige wichtige Urteile vor, welche das Bundesgericht in den letzten Monaten gefällt hat. Wir zeigen Ihnen, wie sich diese konkret auf Ihr Unternehmen auswirken können, und geben Ihnen Tipps für eine korrekte Abhandlung von Personalfällen.
Das Business-Café wird vom Freiburger Arbeitgeberverband (FAV) mit der Unterstützung des Gewerbeverbands Sense und des Gewerbevereins Murten und Umgebung organisiert. Wir freuen uns auf den Austausch!
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