Generative künstliche Intelligenz: Welche Regeln gelten für das Personal?


Der Einsatz generativer KI muss geregelt werden, um einen verantwortungsvollen Umgang damit sicherzustellen.

Generative künstliche Intelligenz, insbesondere ChatGPT, hat mit einem Paukenschlag Einzug in unser Leben gehalten. Ihre Nutzung hat sich rasch über den privaten Bereich hinaus auch in der Arbeitswelt durchgesetzt. Während einige Unternehmen die Nutzung schlicht und einfach untersagt haben, raten wir stattdessen dazu, auf Leitlinien zu setzen. Dadurch können das Potenzial der KI-Werkzeuge genutzt und gleichzeitig die Risiken minimiert werden.

Das Recht, Weisungen zu erteilen

Nach Art. 321d OR kann der Arbeitgebende allgemeine Anordnungen erlassen und besondere Weisungen erteilen. Der Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz kann untersagt und bei Nichteinhaltung des Verbots sanktioniert werden. Angesichts der Allgegenwart von KI und der damit verbundenen Chancen ist es jedoch angemessener, das Bewusstsein zu schärfen, klare Regeln aufzustellen und die Mitarbeitenden zu schulen. Dies kann mittels einer KI-Weisung geschehen. Es ist nicht notwendig, dass die Weisung Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Aufgrund ihrer Treuepflicht müssen die Mitarbeitenden die Weisung auch dann befolgen, wenn sie diese nicht unterzeichnet haben. Der Arbeitgebende muss sie dem Personal jedoch in geeigneter Weise zur Kenntnis bringen.

Inhalt

Die KI-Weisung sollte mit Erklärungen und Definitionen beginnen. Obwohl künstliche Intelligenz allgegenwärtig und oft leicht zugänglich ist, bleibt ihre Funktionsweise manchmal unbekannt. Es ist jedoch wichtig, die Grundzüge zu verstehen, um die Risiken besser erfassen zu können. Diese sollten ebenfalls in der Weisung behandelt werden. Das Personal muss auf mögliche Halluzinationen der KI sowie mögliche Verzerrungen in den Trainingsdaten aufmerksam gemacht werden. Die Weisung kann zudem konkrete Beispiele für den KI-Einsatz im Unternehmen enthalten. Es gibt unzählige Einsatzbereiche, von der Textanalyse über die Erstellung von Excel-Tabellen bis hin zur Schaffung von Bildern und Videos. Setzen Sie einen klaren Rahmen und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, mit KI zu experimentieren!

Einige einfache Regeln

Die meisten Anwendungen, insbesondere die kostenlosen Versionen, bieten keine Garantie für Vertraulichkeit. Vertrauliche oder persönliche Daten sollten daher nicht erfasst werden. Bei Personendaten reicht es nicht aus, einfach nur die Namen zu anonymisieren: Solange die Daten auf eine bestimmte Person zurückverfolgt werden können, ohne dass diese namentlich genannt wird, bleiben sie personenbezogen. Eine umfassende Anonymisierung, die über das blosse Schwärzen von Namen hinausgeht, ist daher häufig erforderlich, bevor ein KI-Werkzeug eingesetzt werden kann. Beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken ist besondere Vorsicht geboten. Bestehende Fotos, Videos, Texte und andere Werke sind ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung urheberrechtlich geschützt, was eine unbefugte Veränderung durch Dritte ausschliesst. Den Mitarbeitenden sollte beispielsweise bewusst sein, dass es nicht erlaubt ist, ein auf Google gefundenes Foto zu verwenden und es von einer KI bearbeiten zu lassen.

Schliesslich, und das ist entscheidend: ChatGPT und ähnliche Systeme ersetzen nicht das kritische Denken. Im Gegenteil – doppelte Wachsamkeit ist geboten! Die von der KI generierten Beiträge sollten als das genommen werden, was sie sind: Vorschläge. Die KI kann einen Ansatzpunkt liefern, Verbesserungsvorschläge machen oder als Inspirationsquelle dienen. Auf keinen Fall aber sollten die von der KI erzeugten Ergebnisse unverändert übernommen werden, ohne sie mit anderen Quellen abzugleichen. Die KI ist ein mächtiges Werkzeug, besitzt jedoch weder Urteilsvermögen noch Verantwortung. Die Benutzerinnen und Benutzer tragen die volle Verantwortung für ihre Entscheidungen, welche mit Hilfe von KI-Werkzeugen gefällt werden.

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