Der Kanton Freiburg verzeichnet Fortschritte bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ein Erfolg, der auf die Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) zurückzuführen ist, die seit 2020 in Kraft ist. Der Freiburger Arbeitgeberverband (FAV) setzt sich für dieses wichtige Anliegen ein. Interview mit Daniel Bürdel, stellvertretender Direktor des FAV und Mitglied des Grossen Rates.
Was waren die Hauptgründe für die Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) im Jahr 2020 und wie hat sich dies auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Freiburg ausgewirkt?
Diese Gesetzesrevision war von zentraler Bedeutung, um die Massnahmen gegen Schwarzarbeit zu verstärken, da diese eine ernsthafte Bedrohung für die Wirtschaft darstellt. Das Hauptziel bestand darin den Kanton mit effizienten und innovativen Instrumenten auszustatten, um Verstösse zu erkennen und zu ahnden und gleichzeitig eine Gleichbehandlung für die regelkonformen Unternehmen zu gewährleisten.
« Der FAV setzt sich aktiv für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein, indem er die Zusammenarbeit mit den Behörden pflegt und so mithilft, die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu verbessern. »
Die Umsetzung dieses Gesetzes sieht verwaltungsbehördliche Zwangsmassnahmen vor, was in der Schweiz ein Novum ist. Wie funktionieren diese?
Verwaltungsbehördliche Zwangsmassnahmen erlauben es den Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA), bei Betrugsverdacht unverzüglich die Schliessung eines Unternehmens oder ein Zugangsverbot zu dessen Betriebsstätte anzuordnen. Ähnliche Kompetenzen haben die Inspektoren des Baustelleninspektorats Freiburg. Diese Massnahmen werden sodann durch einen verwaltungsrechtlichen Entscheid bestätigt. Sie haben sich als wirksam erwiesen, da sie eine schnelle Reaktion auf Verstösse ermöglichen, den wirtschaftlichen Schaden begrenzen und die Einhaltung der Gesetze stärken.
Welches sind die häufigsten Verstösse, die bei Kontrollen festgestellt werden?
Die häufigsten Verstösse betreffen das Nichtanmelden von Arbeitnehmenden bei den Sozialversicherungen sowie die Beschäftigung von ausländischem Personal ohne Bewilligung. Auch Schweizer Arbeitnehmende leisten Schwarzarbeit, indem sie beispielsweise an Samstagen arbeiten. Behördliche Zwangsmassnahmen in Verbindung mit Informations- und Präventionskampagnen haben nunmehr das Bewusstsein der Unternehmen geschärft und sie dazu veranlasst, den gesetzlichen Verpflichtungen besser nachzukommen, wodurch die Schwarzarbeit verringert wurde.
Wie trägt der FAV zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei?
Eine der grössten Herausforderungen besteht darin, eine wirksame Überwachung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine klare Kommunikation mit den Unternehmen zu gewährleisten, um Missverständnisse zu vermeiden. Der FAV setzt sich aktiv für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein, indem er die Zusammenarbeit mit den Behörden pflegt und so mithilft, die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu verbessern. Wir bieten auch Beratungen an und informieren unsere Mitglieder regelmässig, um sie bei der Einhaltung der neuen Anforderungen zu unterstützen.
Eckdaten für 2023
- 633 Unternehmen wurden kontrolliert
- 2270 Arbeitnehmende wurden überprüft
- 35 Unternehmen mussten ihre Tätigkeit einstellen oder es wurde ihnen der Zugang zu ihren Betriebsstätten untersagt