Aktuell beträgt die volle monatliche Rente – berechnet über einen Zeitraum von 44 Beitragsjahren – für eine Einzelperson zwischen 1225 Franken und 2450 Franken pro Monat. Für ein verheiratetes Paar ist die Rente auf 150 % begrenzt und entspricht somit maximal 3675 Franken. Die Annahme dieser Initiative würde die Altersleistungen der AHV verbessern. Sie hätte jedoch bedeutende Folgen:
- Die zusätzlichen Leistungen würden zusätzliche Ausgaben von etwa 5 Milliarden Franken im Jahr 2032 verursachen, was die finanzielle Situation der AHV weiter verschlechtern würde. Dieser Betrag entspricht etwa 0,8 % der Lohnbeiträge oder 1,1 Prozentpunkten der Mehrwertsteuer. Nach den aktuellen Finanzprognosen werden die Ausgaben der AHV im Jahr 2032 die Einnahmen um nahezu 4,7 Milliarden Franken übersteigen (Umlagedefizit) und dies, ohne die 13. Rente zu berücksichtigen.
- Diese 13. AHV-Altersrente würde Ungerechtigkeiten verursachen. Einerseits ist ein solcher Zusatz aus sozialpolitischer Sicht nicht für alle Rentnerinnen und Rentner gerechtfertigt. Andererseits würden die Empfänger einer Altersrente nicht nur von der jährlichen Rentenerhöhung profitieren, sondern auch im Rahmen der Ergänzungsleistungen, während die Leistungen für Empfänger einer Invaliden- oder Hinterbliebenenrente auf einem niedrigeren Niveau berechnet würden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Ergänzungsleistungen es dem schweizerischen Sozialsystem ermöglichen, seine Aufgabe der Deckung des Lebensbedarfs insgesamt zu erfüllen.
Es sei daran erinnert, dass die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die am 25. September 2022 vom Volk angenommen wurde, die Finanzierung der AHV und ihrer Leistungen für die nächsten zehn Jahre sichert.
Statt einer kostspieligen Ausweitung der Leistungen für alle wäre es vorzuziehen, die Altersvorsorge für Versicherte mit niedrigen Einkommen gezielt zu verbessern. Dazu ist eine Reform des BVG (2. Säule) notwendig.
- Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben einstimmig beschlossen, diese Initiative abzulehnen.