Marie Nicolet
Die erste Initiative schlägt die Einführung einer 13. AHV-Rente vor. Falls sie angenommen wird, wer soll das bezahlen?
Die Initiative lässt offen, wie die zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollen. Diese Entscheidung wird dem Parlament überlassen. Heute wird die AHV hauptsächlich durch die Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, Beiträge des Bundes und Einnahmen aus der Mehrwertsteuer finanziert.
Die Initiantinnen und Initianten schätzen die Kosten auf 4,1 Milliarden Franken, wovon der Bund sich mit 800 Millionen Franken beteiligen soll. Im Falle einer Annahme könnten die zusätzlichen Ausgaben bis 2032 auf etwa 5 Milliarden Franken ansteigen. Bei Annahme der Initiative müssten somit entweder die Lohnbeiträge erhöht, die Mehrwertsteuer angehoben oder eine Kombination aus beiden Massnahmen gefunden werden. Zusätzlich besteht die Gefahr einer Steuererhöhung, um die zusätzlichen Kosten des Bundes zu decken.
Bereits heute, ohne die Einführung dieser 13. Rente, wird laut Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen bis 2032 mit einem Defizit der AHV von 4,7 Milliarden Franken pro Jahr gerechnet. Ein Leistungsausbau in der AHV ist daher nicht anzustreben, solange die Finanzierung der heutigen und zukünftigen Renten nicht gesichert ist.
Diese Initiative strebt an, die AHVLeistungen für bestimmte Niedrigeinkommen zu verbessern. Ist dies notwendig?
Die Initiative sieht die Einführung einer 13. Rente für alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger nach dem Giesskannenprinzip vor, ohne jegliche Differenzierung. Das bedeutet, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die es gar nicht nötig haben, eine 13. Rente erhalten würden. Das aktuelle System gewährleistet bereits heute die Deckung des Grundbedarfs für alle Empfängerinnen und Empfänger. Zusätzlich werden die AHV-Renten an die durchschnittliche Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Darüber hinaus garantieren die Ergänzungsleistungen das vorgesehene Existenzminimum in der 1. Säule.
Es ist wichtig zu betonen, dass Ergänzungsleistungen ein Recht darstellen. Deshalb bedarf es einer Verbesserung der Kommunikation und Vereinfachung der administrativen Schritte, damit alle Berechtigten diese Leistungen erhalten. Laut einer Studie der Berner Fachhochschule stellen 29 % der Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, keinen Antrag (Oktober 2021).
Die zweite Initiative fordert eine sichere und langfristige Vorsorge, indem das Rentenalter auf 66 Jahre angehoben und an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Kann diese Initiative Ihrer Meinung nach die Finanzierungsprobleme der AHV lösen?
Die Initiative hätte positive Auswirkungen auf die Finanzierung der AHV: Eine stufenweise Erhöhung des Rentenalters würde es den Arbeitnehmenden ermöglichen, länger auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Ausgaben für die AHV würden dadurch sinken, während die Einnahmen aus den Beiträgen steigen würden.
Unter Berücksichtigung der Reform AHV 21 wird die Senkung der Ausgaben im Jahr 2030 auf 2,11 Milliarden Franken geschätzt.
Obwohl eine Erhöhung des Rentenalters die AHV entlasten würde, reicht dies allein jedoch nicht aus, um ihre Finanzierung langfristig zu sichern. Daher ist es notwendig, nicht nur das Rentenalter zu überdenken, sondern auch eine ausgewogene Kombination von Massnahmen anzustreben, die sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite Wirkung zeigen. Dementsprechend muss der Bundesrat dem Parlament bis zum 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für den Zeithorizont 2030 bis 2040 vorlegen.
Die Bevölkerung wird über eine Reform der 2. Säule abstimmen. Was kann man von der Reform erwarten, die derzeit in den eidgenössischen Räten diskutiert wird?
Wie die AHV sieht sich auch die 2. Säule mit demografischen Herausforderungen konfrontiert. Die Versicherten leisten zwar zunehmend höhere Beiträge an ihre Pensionskassen, erhalten dafür jedoch im Gegenzug immer niedrigere Renten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das bestehende Gesetz nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten und den Entwicklungen in der Arbeitswelt entspricht.
Ein vorrangiges Ziel der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) besteht darin, Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte künftig umfassender zu versichern und gleichzeitig die Sozialabgaben für Erwerbstätige über 55 Jahre zu senken. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden etwa 100 000 Personen von dieser Reform betroffen sein. Davon werden 70 000 neu in der 2. Säule obligatorisch versichert und 30 000 werden mit einem höheren Lohn versichert.