Dekret über die Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft Transports publics fribourgeois Holding SA


Dieses Dekret ist Teil einer nachhaltigen Mobilitätspolitik, die im Kanton seit mehreren Jahren umgesetzt wird. Diese zielt darauf ab, die Anzahl der von den Einwohnerinnen und Einwohnern täglich zurückgelegten Kilometer zu senken und den motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr und die sanfte Mobilität zu verlagern.

Der öffentliche Verkehr im Kanton Freiburg wird hauptsächlich von den TPF im Auftrag der öffentlichen Hand betrieben. Das Unternehmen plant in den kommenden Jahren bedeutende Investitionen. Ein Teil davon ist für die Anschaffung von Elektrobussen und die Einrichtung von Busbahnhöfen und Park-and-Ride-Anlagen vorgesehen. Das dem Volk vorgelegte Dekret soll einen Teil dieser Investitionen finanzieren, insbesondere die Anschaffung von emissionsfreiem Rollmaterial für den Nahverkehr und die Einrichtung von multimodalen Mobilitätsplattformen, das heisst Plattformen, an denen mehrere Verkehrsträger zusammenlaufen.

Konkret schlägt der Staatsrat eine Finanzspritze für die TPF in Höhe von 60 Millionen Franken in Form einer Erhöhung des Aktienkapitals der TPF Holding vor. Dieser Betrag entspricht etwa der Hälfte der notwendigen Investitionen (geschätzt auf 122,8 Millionen Franken) für eine erste Phase der Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs. Eine solche Erhöhung des Aktienkapitals ermöglicht:

  • die Umsetzung des von den TPF geplanten Investitionsprogramms zugunsten des öffentlichen Verkehrs im Kanton zu fördern. Sie folgt der folgenden Planung: Bis 2027 werden 100 % der städtischen Busse kohlenstofffrei sein. Bis 2033 sollen 100 % der Regionalbusse kohlenstofffrei sein.
  • die Dekarbonisierung des Rollmaterials im Einklang mit den CO₂-neutralen Zielen des Bundes und des Kantons zu beschleunigen,
  • attraktive multimodale Mobilitätsplattformen einzurichten, die ein schnelles und einfaches Umsteigen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln ermöglichen, wobei die Notwendigkeit einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien (Kanton, Gemeinden und Transportunternehmen) zu berücksichtigen ist.

 

  • Die Arbeitgeberkammer nimmt das Dekret über die Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft Transports publics fribourgeois Holding SA einstimmig an.