Die Abgeltung von Ferien- und Überstundensaldi am Ende des Jahres


Am Ende des Jahres ziehen viele Unternehmen Bilanz über die Ferien und Überstunden ihres Personals und es kommt nicht selten vor, dass die Zähler hohe Saldi aufweisen. Die Versuchung ist gross, die Situation mit einer einmaligen Zahlung zu bereinigen und das neue Jahr auf einer sauberen Grundlage zu beginnen. Doch es gibt Einschränkungen.

Feriensaldo

Der Arbeitnehmende hat Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Jahr (5 Wochen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr). Mindestens zwei Wochen pro Jahr müssen zusammenhängend genommen werden. Art. 329d Abs. 2 OR besagt, dass Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden dürfen. Dieses Verbot gilt zwingend für den Mindesturlaub, und zwar auch dann, wenn es der Arbeitnehmende ist, der die Auszahlung fordert. Die Situation ist jedoch umstritten bei Ferientagen, die über das im Obligationenrecht oder in einem GAV vorgesehene Minimum hinausgehen. Bis heute gibt es keine Rechtsprechung zu diesem Thema. Der FAV ist der Ansicht, dass überobligatorische Ferien ausbezahlt werden können, wenn der Arbeitnehmer sein Einverständnis gibt.

Es sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass Klauseln, wonach Ferien bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres bezogen werden müssen und ansonsten verfallen, nichtig sind. Eine solche Klausel ist zwar nützlich, um das Personal zum Ferienbezug zu bewegen, kann in einem konkreten Fall aber nicht durchgesetzt werden.

Überstundensaldo

Gemäss Art. 321c Abs. 3 OR müssen Überstunden mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt werden (sofern nichts anderes vereinbart wurde). Da das Gesetz im Grundsatz Auszahlung vorsieht, kann die Situation per Ende Jahr mittels einer Zahlung bereinigt und die Zähler auf null gestellt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass es möglich ist, durch eine schriftliche Vereinbarung von Art. 321c OR abzuweichen. Viele Unternehmen haben daher spezielle Regeln für die Kompensation von Überstunden erlassen. Je nach getroffener Regelung kann es sein, dass die Zustimmung des Mitarbeitenden nötig ist, um Überstunden auszuzahlen.

Tipps

Um zu hohe Saldi zu vermeiden und der Pflicht des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, ist es ratsam, die Saldi im Auge zu behalten, sie regelmässig mit dem Mitarbeitenden zu besprechen und gegebenenfalls eine Planung der freien Tage zu erstellen.

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