Es war eine vernünftige Wahl, die das Schweizer Stimmvolk an diesem Wochenende mit der Annahme der beiden Vorlagen zur Reform AHV 21 getroffen hat, die darauf abzielt, die AHV zu stabilisieren und die Renten für die kommenden 10 Jahre sicherzustellen. Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer sind erfreut über diese Unterstützung, die es ermöglichen wird, die AHV zu sichern, ohne die Renten kürzen zu müssen. Die Abstimmungsergebnisse sind zudem ein Beleg für die Verbundenheit der Bevölkerung mit einem System der Solidarität zwischen den Generationen, das auf einer Finanzierung mittels Erhöhung der MwSt aufbaut. Die Reform bietet zahlreiche Vorteile, darunter auch jenen, dass die Zukunft der AHV gelassener angegangen werden kann.
Ein Nein, das die Landwirtschaft unterstützt
Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer begrüssen den Ausgang des heutigen Urnengangs zur Massentierhaltungsinitiative, die darauf abzielte, die Tierwürde von Nutztieren wie Rindern, Geflügel oder Schweinen in der Verfassung zu verankern. Die Initiative hätte für den Kanton Freiburg, in dem die Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, erhebliche Folgen gehabt. Eine Annahme hätte hohe Kosten für die Landwirtschaftsbetriebe generiert, insbesondere weil sie ihre Einrichtungen an die neuen Normen hätten anpassen müssen.
Ein Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Die Arbeitgeberkammer bedauert das Nein des Schweizer Stimmvolks zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, die darauf abzielte, den Fremdkapitalmarkt zu stärken. Die Änderung sollte es Unternehmen erlauben, in der Schweiz Obligationen zu konkurrenzfähigen Bedingungen zu emittieren. Damit sollte verhindert werden, dass die Obligationen im Ausland ausgegeben werden. Die Änderung hätte es langfristig ermöglicht, die Steuereinnahmen zu erhöhen und den Schweizer Kapitalmarkt zu stärken.