Höchstdauer für den Bezug von KAE wird auf 24 Monate erhöht
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird auf 24 Monate erhöht. Dies hat der Bundesrat am 12. Mai 2021 beschlossen. Zudem soll das summarische Abrechnungsverfahren verlängert werden. Der Bundesrat erteilte dem WBF den Auftrag, ihm bis Ende Juni eine entsprechende Verordnungsanpassung zu unterbreiten.
Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer von aktuell 18 auf 24 Monate sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern. Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat im Juni entscheiden.
Die vollständige Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung soll dem Bundesrat Ende Juni 2021 vorgelegt werden.
Die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 verlängern
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt dem Parlament folgende Änderungen am Covid-19-Gesetz:
- Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021: Der Corona-Erwerbsersatz entschädigt den Erwerbsausfall von Personen, die wegen Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder erheblich einschränken müssen. Trotz der vorgesehenen schrittweisen Lockerungen ist davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen dürfte, insbesondere zu Quarantäneanordnungen. Daher soll auch die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung vorsichtshalber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.
Die Behandlung dieser Gesetzesänderungen ist in den Eidgenössischen Räten in der Sommersession vorgesehen.
Neue Unterstützung für Härtefälle
Eine Darstellung der wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsförderung.