Keine Abstimmungsempfehlung in Bezug auf die Revision des CO2-Gesetzes – Interview von Liliane Kramer


Das CO2-Gesetz sorgt für rege Diskussionen. Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch unter den Mitgliedern der Arbeitgeberkammer. Letztere haben beschlossen, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben. Das ist einmalig. Eine Erklärung von Präsidentin Liliane Kramer.

Die Arbeitgeberkammer hat beschlossen, keine Empfehlung zur CO2-Gesetzgebung abzugeben. Kommt das öfter vor?

Soviel ich weiss, ist dies das erste Mal, dass die Arbeitgeberkammer bei einer Abstimmung keine Empfehlung ausspricht.

Warum hat sie so entschieden?

Die Wirtschaft ist in der CO2-Frage gespalten. Das spüren wir auch in den Verbänden, die wir vertreten. Ein Teil ist für die Revision, der andere dagegen. Deshalb haben wir uns entschieden, keine Empfehlung abzugeben.

Welche Pro-Argumente wurden während der Gespräche in der Kammer vorgebracht?

Die stetige Erderwärmung. Und, dass die Schweiz davon genauso betroffen sei wie andere Regionen. Man erkennt es am Rückgang der Gletscher. Darüber hinaus enthält das Gesetz Aspekte, die klimafreundliches Bauen fördern. Das ist für Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind – beispielsweise Sanitärinstallateure oder Heizungsbauer – erfreulich. Sollte das Gesetz angenommen werden, würde dadurch die Innovation vorangetrieben und es entstünden Anreize für die Niederlassung neuer Unternehmen im Kanton.

Welches waren die Gegenargumente?

Es wurde angeführt, das Gesetz sei wirkungslos, da die Schweiz gerade mal 0,1 % des weltweiten CO2-Ausstosses verursache, was keinerlei Einfluss auf das Klima habe. Zudem werde die Bevölkerung durch das Gesetz finanziell belastet, da es neue Abgaben auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas sowie auf Flugtickets vorsehe.

Hat Sie die Intensität, mit der die Klimafrage geführt wird überrascht?

Sie war zu erwarten. Früher oder später betrifft uns der Klimawandel alle. Die Nachhaltigkeit und die Zukunft des Planeten stehen im Gegensatz zu den Kosten, die für seine Erhaltung aufgewendet werden müssen, und die umstritten sind.

Welche Themen sorgen im Allgemeinen zwischen den Mitgliedern der Arbeitgeberkammer für rege Gespräche?

Im Allgemeinen führen Vorlagen, die für die Bevölkerung mit hohen Kosten verbunden sind, zu den angeregtesten Diskussionen unter den Mitgliedern. Das ist aber unerlässlich, um den jeweils anderen Standpunkt zu verstehen und schliesslich einen Kompromiss zu erzielen.

Das CO2-Gesetz in Kürze

Das aktuelle CO2-Gesetz wurde 2011 verabschiedet. Es wurde nun revidiert, um die Ziele der internationalen Abkommen zu erfüllen, welche die Schweiz ratifiziert hat. Das überarbeitete Gesetz sieht mehrere Massnahmen vor, um die Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 zu verstärken. Es setzt dabei auf eine Mischung aus finanziellen Anreizen (Abgaben auf Heizöl und Gas, auf Flugtickets und Förderung kraftstoffsparender Fahrzeuge), Investitionen (Infrastruktur) und neuen Technologien (Unterstützung innovativer Unternehmen).

Allein, das revidierte CO2-Gesetz vermag das Klima nicht zu schützen. Es schadet jedoch den Unternehmen und Menschen unseres Landes, denn es ist kostspielig und schafft neue Abgaben, Verbote und Pflichten. Es ist wenig effektiv, denn die Schweiz produziert gerade mal 0,1 % des weltweiten CO2-Ausstosses. Zudem ist es unsozial, denn die geplanten Abgaben werden vor allem die niedrigen und mittleren Einkommen belasten.

Die Unterstützer des Gesetzes führen an, dass es an die bisherige Klimapolitik des Landes anknüpfe, diese stärke und auf bewährte Massnahmen zurückgreife, indem es beispielsweise klimafreundliche Investitionen innerhalb des Bauwesens fördere, oder die Entwicklung umweltschonender Technologien unterstütze.